Gründungszentrum | FH Aachen

Schütze Deine Ideen.
Sichere Deinen Vorsprung am Markt.
Wir unterstützen Dich – persönlich und vertraulich.

Schütze Deine Idee &
sichere Dir Deinen Vorsprung

Du möchtest die Exklusivität Deiner Produktentwicklung und Deiner Marken schützen? Das Gründungszentrum berät Dich dazu in Kooperation mit dem Innovationstransfer (IVT) der FH Aachen und der PROvendis GmbH, unserem Hochschulpartner für Technologietransfer und IP-Management. Wir unterstützen Dich bei den verschiedenen Schutzrechten, die für Dein Gründungsvorhaben von Bedeutung sind.

IP-Beratung
persönlich & vertraulich

  • Zur allgemeinen Projektsituation
  • Zu Erfindungs- und Schutzrechtsprozessen
  • Zu Linzenzmodellen

Je nachdem, ob du ein neues Verfahren, ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung entwickelt hast, gibt es verscheidene Modelle und Verfahren, um diese bestmöglich gewerblich zu schützen.

Beratung_IP

IP-Transfer zur Gründung
Schutzrechte übertragen

Forschung an der FH Aachen führt zu anwendungsnahen Innovationen – insbesondere in den Zukunftsfeldern Energie, Mobilität und Life Sciences sowie Digitalisierung und industrielle Produktion. Um solche und weitere Innovationen, bei denen die Schutzrechte ganz oder teilweise im Besitz der Hochschule sind, wirtschaftlich in die Praxis zu überführen, gibt es verschiedene Transfer-Modelle. 

Welches davon am besten für Dein Gründungsvorhaben passt? Dazu beraten wir Dich gern!

ERFINDUNGEN & SCHUTZRECHT

Patentrechte, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs – wir liefern Dir Möglichkeiten und Strategien, damit Du einen möglichst umfangreichen und langanhaltenden Schutz für Deine Erfindung und Marken erhältst.

LIZENZMODELLE

Lizenzen bieten Dir die Freiheit, Deinen Kunden gegen eine Gebühr Nutzungsrechte an Deiner Erfindung einzuräumen. Unsere Experten beraten Dich, ob und wie sinnvoll diese für den Vertrieb Deiner Produkte sind.

ÜBER PROvendis

PROvendis ist einer der größten europäischen Dienstleister im Technologietransfer und IP-Management und besonders auf den Rechtetransfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Startups spezialisiert.

ERFINDUNGEN & SCHUTZRECHT

Patentrechte, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs – wir liefern Dir Möglichkeiten und Strategien, damit Du einen möglichst umfangreichen und langanhaltenden Schutz für Deine Erfindung und Marken erhältst.

LIZENZMODELLE

Lizenzen bieten Dir die Freiheit, Deinen Kunden gegen eine Gebühr Nutzungsrechte an Deiner Erfindung einzuräumen. Unsere Experten beraten Dich, ob und wie sinnvoll diese für den Vertrieb Deiner Produkte sind.

ÜBER PROvendis

PROvendis ist einer der größten europäischen Dienstleister im Technologietransfer und IP-Management und besonders auf den Rechtetransfer zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Startups spezialisiert.

Kostenloser
IP-Führerschein
für Angehörige der FH Aachen

Du willst zum IP-Profi werden?

Studierende und Beschäftigte der FH Aachen haben die Möglichkeit, den IP-Führerschein kostenfrei zu absolvieren!
Dieses E-Learning-Angebot vermittelt Dir praxisnahes Wissen rund um geistiges Eigentum – von Patenten und Marken bis hin zu Designs und Geschäftsgeheimnissen.

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenfreie Teilnahme für alle FH-Angehörigen

  • Flexibles Online-Lernen – jederzeit und überall

  • Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss

Der IP-Führerschein wird von der PROvendis GmbH angeboten und durch das Land NRW gefördert.

FAQ

Ziel und Orientierung

IP steht für Intellectual Property, also geistiges Eigentum. Für eine Gründung sind insbesondere technische Erfindungen und Patente, Software, Designs sowie dokumentiertes Know-how relevant. Dabei ist zu unterscheiden: Nicht jedes wertvolle Ergebnis ist automatisch durch ein Patent geschützt oder überhaupt patentierbar – ein Patent kann Teil des benötigten IP sein, muss es aber nicht.

Der Transferweg soll früh erkennbar, rechtlich belastbar und für die Unternehmensplanung nachvollziehbar sein. Es gilt der Grundsatz der Gründungsfreundlichkeit: Für IP-Rechte aus selbst eingeworbenen Gründungsförderungen wird geprüft, ob die De-minimis-Regelung genutzt werden kann; bei IP aus klassischen Forschungsprojekten stehen faire Lizenzmodelle im Vordergrund. Rechte an Ergebnissen und Eigentum an Geräten werden dabei getrennt betrachtet.

Wichtig ist zunächst, wie und in welchem Zusammenhang die benötigten Ergebnisse entstanden sind. Dazu helfen Fragen wie: Welche Erfindungen, Software, Designs oder sonstigen Ergebnisse hat das Team selbst entwickelt? Wann sind sie entstanden – vor, während oder nach einer Beschäftigung bzw. Förderung an der FH Aachen? Wer hat mitgewirkt und in welchem Verhältnis? Wurden Ergebnisse aus früheren Projekten verwendet? Bestehen Vereinbarungen mit Dritten? Welche Geräte, Bauteile oder Prototypen benötigt das Unternehmen später?

Sobald absehbar ist, welche Ergebnisse das Unternehmen für sein Produkt oder seine Dienstleistung benötigt. Der Transfer wird bereits während der Förderung vorbereitet.

Gründungsförderlinien und ihre IP-Bedeutung

Nein. Entscheidend sind vor allem das Beschäftigungsverhältnis, der Entstehungskontext und bereits bestehende Vereinbarungen. Die Förderlinie gibt aber den typischen Rahmen vor.

Die Teammitglieder sind in der Regel bei der FH Aachen beschäftigt. IP, das während und im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entsteht, ist daher regelmäßig der Hochschule zugeordnet; Erfindungen müssen gemeldet werden. Soll das spätere Start-up dieses IP nutzen, müssen die Rechte durch Lizenz oder Übertragung in das Unternehmen gelangen – ggf. vergünstigt über eine De-minimis-Beihilfe. Software fällt unter § 69b Urheberrechtsgesetz.

Durch das Stipendium bzw. die Sachmittelförderung entsteht kein Beschäftigungsverhältnis mit der Hochschule. Ergebnisse, die Teammitglieder unabhängig von einem anderen Beschäftigungsverhältnis entwickeln, verbleiben daher grundsätzlich bei den jeweiligen Urheberinnen, Urhebern oder Erfindenden. Bestehen parallel Beschäftigungen an der FH Aachen oder werden Ergebnisse aus früheren Forschungsprojekten verwendet, müssen diese Zusammenhänge zusätzlich berücksichtigt werden.

Von der FH Aachen beschaffte Geräte, Bauteile oder Prototypen können nach der Gründung an das Unternehmen übertragen werden. Bis zur Übertragung gehören sie der Hochschule und können nicht an einzelne Teammitglieder abgegeben werden; der Preis kann unter Umständen durch eine De-minimis-Beihilfe reduziert werden.

Welche technischen Entwicklungen, Software, Abschlussarbeiten und welches Know-how bereits vor der Förderung vorhanden waren und was während des Projekts hinzukommt, wer an den Ergebnissen beteiligt war und in welchem Verhältnis diese Person zum Projekt stand (beschäftigtes Teammitglied, Stipendiat/in, parallel beschäftigt) sowie Beiträge aus Abschlussarbeiten oder von Dritten. Diese Dokumentation ist die Grundlage für die spätere Klärung der Rechte.

Erfindungen melden und Rechte klären

Wenn eine Erfindung aus der dienstlichen Tätigkeit an der FH Aachen entsteht oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der Hochschule beruht. Beschäftigte – dazu zählen auch Gründerinnen und Gründer in einem Beschäftigungsverhältnis – melden eine solche Erfindung zeitnah mit dem Formular der FH Aachen.

Die FH Aachen prüft, ob die Erfindung geschützt und wirtschaftlich verwertet werden kann und ob Rechte Dritter zu beachten sind. Erfolgt innerhalb von vier Monaten nach ordnungsgemäßer Meldung keine Freigabe, gilt die Erfindung grundsätzlich als in Anspruch genommen. Danach entscheidet die Hochschule über Schutzrechtsanmeldung und Verwertung; soll das spätere Unternehmen die Erfindung nutzen, wird eine Lizenz oder Übertragung vereinbart, ggf. vergünstigt über De-minimis.

Dann gehört die Erfindung grundsätzlich der erfindenden Person selbst. Als Studentin, Student, Stipendiatin oder Stipendiat kann der Patentschutz selbst organisiert oder der FH Aachen zur Übernahme angeboten werden. Nimmt die Hochschule an, koordiniert sie die Schutzrechtsanmeldung und trägt die Kosten; für die spätere Nutzung durch das Unternehmen ist dann eine Lizenz oder Übertragung erforderlich.

Software ist bereits durch das Urheberrecht geschützt; eine Patentanmeldung ist dafür nicht erforderlich. Wird Software im Rahmen einer Beschäftigung an der FH Aachen entwickelt, ist § 69b Urheberrechtsgesetz maßgeblich – die Hochschule erhält in der Regel die wirtschaftlichen Nutzungsrechte. Soll das spätere Unternehmen die Software nutzen, erhält es die Rechte über eine Lizenz, die auch Nutzung, Änderung, Weiterentwicklung, Vertrieb, Quellcode-Zugang und Umgang mit Weiterentwicklungen regelt.

Wer an der Software mitgearbeitet hat, welche Teile während der Beschäftigung entstanden sind und welche bereits vorher vorhanden waren, sowie verwendete Open-Source-Bibliotheken und deren Lizenzbedingungen. Vor einer Veröffentlichung sollten Rechte und Lizenzen mit dem Gründungszentrum und dem Innovationstransfer abgestimmt werden.

Hochschul-IP in Ihr Unternehmen übertragen

Bei einer Übertragung gehen die vereinbarten Rechte auf das Unternehmen über. Bei einer Lizenz bleiben die Rechte bei der FH Aachen; das Unternehmen erhält das Recht, die IP im vereinbarten Umfang zu nutzen. Welche Variante passt, hängt u. a. von Exklusivität, Anwendungsgebiet, Laufzeit, Ländern, Unterlizenzen, Schutzrechtskosten und dem Umgang mit Weiterentwicklungen ab. Beide Varianten können über De-minimis vergünstigt werden.

Die FH Aachen arbeitet dafür mit der PROvendis GmbH zusammen, die den wirtschaftlichen Wert der IP in einem standardisierten Bewertungsverfahren ermittelt – unter Berücksichtigung von Schutzumfang, Entwicklungsstand, Marktpotenzial und geplanter Nutzung. Dafür werden Informationen aus dem Businessplan benötigt. Die Bewertung bildet die Grundlage für die Konditionen von Lizenz oder Übertragung, z. B. gestaffelte Zahlungen, umsatzabhängige Vergütungen oder spätere Fälligkeiten.

De-minimis-Beihilfen sind kleinere staatliche Beihilfen, die laut EU-Recht den Wettbewerb nicht wesentlich beeinträchtigen und einem Unternehmen innerhalb von drei Jahren bis zu insgesamt 300.000 Euro pro Mitgliedstaat gewährt werden dürfen. Die FH Aachen kann damit den zu zahlenden Preis für IP oder Gegenstände reduzieren, ohne ein aufwendiges beihilferechtliches Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission zu durchlaufen. Der wirtschaftliche Wert bleibt dabei sichtbar; die Differenz zum tatsächlich gezahlten Preis wird als Beihilfe dokumentiert – vergleichbar mit einem Rabattcode.

Anträgen von Gründungsunternehmen wird grundsätzlich bis zu einer Höhe von 50 Prozent der geltenden De-minimis-Obergrenze zugestimmt. Bei der aktuellen Obergrenze von 300.000 Euro entspricht dies bis zu 150.000 Euro. Ein automatischer Rechtsanspruch besteht nicht; maßgeblich sind u. a. vorausgegangene Gründungsförderung, Unternehmenssitz, Beteiligungsverhältnisse, Alter des Unternehmens und bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen.

Das Eigentum an einem Gegenstand (z. B. einem Prototyp) und die Rechte an der darin enthaltenen Entwicklung (z. B. Software) sind zwei verschiedene Dinge. Wer einen Prototyp besitzt, verfügt nicht automatisch über die Rechte an der zugrunde liegenden Erfindung – und umgekehrt gehört einem Team mit Software-Rechten nicht automatisch der Rechner, auf dem sie entwickelt wurde. Ein Prototyp kann zudem aus Komponenten unterschiedlicher Herkunft bestehen.

Geräte und Prototypen übernehmen

Was die FH Aachen gekauft hat, gehört der Hochschule – auch wenn das Team die Geräte während des gesamten Projekts genutzt hat. Mit dem Ende der Förderung geht das Eigentum nicht automatisch auf das Team oder das Unternehmen über.

Erstellen Sie eine Liste aller Geräte, Bauteile und Prototypen, die Ihr Unternehmen nach der Gründung benötigt, mit dem jeweiligen Beschaffungswert. Auf dieser Grundlage werden die Gegenstände von der FH Aachen an das gegründete Unternehmen übertragen – nicht an einzelne Teammitglieder. Die Übertragung kann über De-minimis vergünstigt oder vollständig gefördert werden.

Diese Rechte werden separat vereinbart, getrennt vom Eigentum an den Geräten selbst. So ist für das Unternehmen eindeutig geregelt, welche Gegenstände es übernimmt und welche Rechte es für deren weitere Nutzung erhält.

So läuft der IP-Transfer ab

Das Gründungsteam beschreibt, welche IP es für das Geschäftsmodell benötigt, und stellt die nötigen Informationen bereit. Das Gründungszentrum begleitet das Team und koordiniert den Ablauf. Der Innovationstransfer bearbeitet die fachlichen Fragen zu Erfindungen, Software und Verwertung. PROvendis übernimmt die wirtschaftliche Bewertung der IP. Je nach Gegenstand werden zusätzlich zuständige Bereiche der FH Aachen sowie beteiligte Professorinnen und Professoren einbezogen.

V steht für die Verantwortung für einen Arbeitsschritt, M für die Mitarbeit an diesem Schritt, und I bedeutet, dass die betreffende Person oder Stelle informiert wird.

Der Prozess gliedert sich in zwölf Meilensteine: (01) Vorab-Information/Initialbriefing, (02) Kickoff-Meeting, (03) Erstes Arbeitsmeeting, (04) Zweites Arbeitsmeeting mit IP-Scorecard, (05) Erfindungs-/Softwaremeldung, (06) Businessplan, (07) Auftaktgespräch IP-Transfer mit PROvendis, (08) Folgegespräch IP-Transfer, (09) Unternehmensgründung, (10) Erster Vertragsentwurf, (11) Finaler Vertragsentwurf und (12) Vertragsunterzeichnung.

Die erste Einordnung sollte bereits zu Beginn des Förderprojekts stattfinden. Etwa sechs Monate vor dem geplanten Projektende beginnt die konkrete Vorbereitung des Transfers, damit die Vereinbarung möglichst zum Ende der Förderung abgeschlossen werden kann. Erfindungen müssen unabhängig davon zeitnah gemeldet werden.

Das Gründungszentrum ist die zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer; der jeweilige Coach ist die erste Ansprechperson. Das Gründungszentrum koordiniert anschließend die weiteren Schritte mit dem Innovationstransfer und den beteiligten Stellen der FH Aachen.

Geht es auch ohne Patente und IP-Transfer?

Nein. Ein Geschäftsmodell kann auch auf Geschwindigkeit, besonderem Know-how, Daten, Service, Marke, Kundenbeziehungen oder einer starken Community beruhen. In diesem Fall kommen insbesondere zwei offene Strategien infrage: Veröffentlichen statt patentieren, oder Software und Konstruktionen offen lizenzieren.

Eine technische Entwicklung kann bewusst wissenschaftlich veröffentlicht werden; die offengelegte Lösung gehört dann zum Stand der Technik und kann nicht mehr von einem anderen Unternehmen patentiert werden. Das vermeidet Patentkosten und unterstützt den wissenschaftlichen Austausch, schafft aber kein exklusives Recht für die eigene Gründung – auch Wettbewerber dürfen die Lösung nutzen. Eine spätere eigene Patentierung ist dann ausgeschlossen, weshalb die Entscheidung gut vorbereitet werden sollte.

Software kann unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, Konstruktionsunterlagen unter entsprechenden Open-Hardware-Lizenzen. Andere dürfen die Inhalte dann nach den Lizenzbedingungen nutzen, verändern und weitergeben. Das kann die Verbreitung beschleunigen und Vertrauen schaffen; Einnahmen sind z. B. über Hardware, Anpassungen, Hosting, Support oder ergänzende proprietäre Leistungen möglich. Soll dagegen nur das eigene Start-up die Entwicklung kommerziell nutzen dürfen, ist eine gesonderte Lizenz der FH Aachen nötig – dann handelt es sich wieder um einen regulären IP-Transfer.

Eine offene Strategie ist besonders interessant, wenn die Stärke des Unternehmens nicht allein in der exklusiven Technologie liegt, sondern in schneller Weiterentwicklung, Umsetzung oder Vermarktung. Eine Veröffentlichung lässt sich später jedoch nicht rückgängig machen – dieser Weg sollte daher vor der Veröffentlichung mit dem Gründungszentrum, dem Innovationstransfer und der betreuenden Professur besprochen werden.

An wen kann ich mich bei Fragen zum IP-Transfer wenden?

Kira Rentmeister
Innovationstransfer

IP und Schutzrechte

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    E-Mail: gruenden(mail)fh-aachen.de
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